Geschafft 7.476 Unterschriften wurden eingreicht. Milieuschutz für Spandau!
7.476 Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Milieuschutz in der Rudolf-Wissell-Siedlung, rund um den Germersheimer Platz und in der Siemensstadt wurden dem Bezirksamt übergeben.
Was ist Milieuschutz?
Schutz vor Luxus
Luxussanierungen, die die Miete massiv in die Höhe treiben, sind verboten. Nur der normale Standard bleibt erlaubt, damit Wohnen bezahlbar bleibt.
Stop der Umwandlung
Mietwohnungen dürfen einfach in teure Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das sichert den Bestand an Mietraum für die Nachbarschaft.
Vorkaufsrecht
Wenn Häuser verkauft werden, kann der Bezirk eingreifen (Vorkaufsrecht), um spekulativen Weiterverkauf zu verhindern und Mieter zu schützen.
Und das hier sind die Gebiete, um die es beim Bürgerbegehren geht:
Rudolf-Wissell-Siedlung

Quelle Abbildungen: Bezirksamt Spandau von Berlin
Germersheimer Platz

Siemensstadt

Hier können Sie mehr erfahren
Kreisbüro
SPD Spandau

Öffnungszeiten:
Mo-Mi von 9 bis 14 Uhr
Donnerstag von 11 – 16 Uhr
Adresse: Bismarckstraße 61,
13585 Berlin
Tel: 030/3337165
Bürgerbüro
Raed Saleh

Öffnungszeiten:
Mo – Mi von 12 bis 18 Uhr
Freitag von 12 bis 18 Uhr
Adresse: Bismarckstraße 64,
13585 Berlin
Tel: 030/36750081
Bürgerbüro
Sebahat Atli

Öffnungszeiten:
Mo – Di von 14 bis 18 Uhr
Freitag von 13 bis 15 Uhr
Adresse: Hugo-Cassirer-Straße 45, 13587 Berlin
Tel: 030/ 23252222
Was ist eigentlich Milieuschutz? Die Antwort finden Sie in der nachfolgenden offiziellen Begründung für das Bürgerbegehren:
Das Bezirksamt Spandau hat für die vier sogenannten »Verdachtsgebiete« Siemensstadt, Rudolf-Wissell-Siedlung, Germersheimer Platz und Stresow Haushaltsbefragungen in Auftrag gegeben. Die Gutachter kamen in ihrem schriftlichen Bericht in allen vier Gebieten zu dem Ergebnis, dass »Aufwertungspotential« und »Verdrängungsdruck« gegeben sind und empfehlen deshalb den Erlass einer Erhaltungsverordnung nach §30 AGBauGB in Verbindung mit § 172 BauGB.
Diese Erhaltungsverordnung wird umgangssprachlich als »Milieuschutz« bezeichnet und dient dem Erhalt der Wohnbevölkerung, also dem Schutz vor Verdrängung. Sie macht bestimmte Tatbestände genehmigungspflichtig wie Umwandlung in Wohneigentum, Luxusmodernisierungen, Abriß von Wohnraum, Wohnungsumschnitte und andere Maßnahmen, die vor allem zur Mieterhöhung dienen sollen. Sie gibt also derVerwaltung mehr Möglichkeiten an die Hand, im Sinne der Anwohner tätig zu werden.
Das Bezirksamt hat „politisch entschieden“, wie Stadtrat Schatz das ausdrückt, die entsprechende Erhaltungsverordnung nur für Stresow zu erlassen und die anderen Gebiete ungeschützt zu lassen. Der »Runde Tisch Milieuschutz« findet das falsch. Das Bezirksamt soll der Empfehlung der Gutachter folgen und Milieuschutzverordnungen für alle Gebiete erlassen.
